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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Ina Eichler & Nicolas Cortes GbR Geschäftsbezeichnung: Strive Marketing Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Stand: 13.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Ina Eichler & Nicolas Cortes GbR, Geschäftsbezeichnung Strive Marketing, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg, nachfolgend „Strive Marketing“, und ihren Kunden über Beratungs-, Mentoring-, Coaching- und sonstige Dienstleistungen.
(2) Die Angebote von Strive Marketing richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird abgelehnt.
Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die gebuchte Leistung im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.
(3) Alle zwischen Strive Marketing und dem Kunden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB, dem jeweiligen Angebot und den individuell mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Maßgeblich ist die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gilt.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Strive Marketing ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Strive Marketing erbringt Beratungs-, Mentoring-, Coaching- und sonstige Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, Social Media, Content, Positionierung und Kundengewinnung.
Die Leistungen können insbesondere online, multimedial, videobasiert, telefonisch oder über andere digitale Kommunikationswege erbracht werden.
(2) Je nach gebuchtem Angebot können unter anderem Live-Formate, individuelle Beratung, Support, digitale Inhalte, Lernplattformen, Aufzeichnungen, Vorlagen, Arbeitsmaterialien oder Community-Angebote Bestandteil der Leistung sein.
Der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit und gegebenenfalls weitere Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den individuell mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
(3) Strive Marketing schuldet die vereinbarten Beratungs- und Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Kunden, Anfragen oder Erstgesprächen, einen bestimmten Umsatz, eine bestimmte Reichweite, Followerzahl oder sonstige wirtschaftliche Entwicklung.
(4) Aussagen über Erfahrungen, Fallbeispiele, Ergebnisse anderer Kunden oder Erfahrungswerte stellen keine Garantie dafür dar, dass der Kunde vergleichbare Ergebnisse erzielt.
(5) Der Kunde entscheidet selbst über die Umsetzung der im Rahmen der Zusammenarbeit besprochenen Maßnahmen und trägt die Verantwortung für seine unternehmerischen Entscheidungen.
(6) Strive Marketing ist berechtigt, sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Gesellschaftern, angestellter Mitarbeiter, freier Mitarbeiter, Freelancer und sonstiger geeigneter Dritter zu bedienen.
Ein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Leistung ausschließlich durch Ina Eichler, Nicolas Cortes oder eine andere bestimmte Person erbracht wird, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bereiten die Angebote von Strive Marketing nicht auf staatlich anerkannte Abschlüsse, Prüfungen oder Zertifikate vor.
(8) Strive Marketing erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Hinweise zu entsprechenden Themen ersetzen keine Beratung durch eine hierfür qualifizierte Fachperson.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung der Leistungen von Strive Marketing auf Webseiten, Social Media, in E-Mails, Werbeanzeigen oder sonstigen Medien stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
(2) Der Vertragsschluss zwischen Strive Marketing und dem Kunden kann fernmündlich, insbesondere per Telefon oder Video-Call, in Textform oder schriftlich erfolgen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften entgegenstehen.
(3) Bei einem fernmündlichen Vertragsschluss kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen von Strive Marketing und dem Kunden zustande.
(4) Art, Umfang, Laufzeit und Vergütung der gebuchten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den individuell mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
(5) Bei Buchungen über ein Online-Buchungsformular gibt der Kunde durch Absenden des Formulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahme durch Strive Marketing in Textform oder durch Freischaltung der gebuchten Leistung zustande. Eine Eingangsbestätigung oder die Anzeige einer Bestätigungsseite nach Absenden des Formulars stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche gegenüber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
(2) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
(3) Bei Verträgen mit einer vereinbarten Gesamtvergütung ist diese mit Vertragsschluss fällig, sofern keine abweichende Zahlungsweise, insbesondere eine Ratenzahlung, vereinbart wurde und keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
(4) Bei laufenden Mitgliedschaften oder sonstigen Verträgen mit wiederkehrender Vergütung ist die vereinbarte Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Höhe, Abrechnungszeitraum und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
(5) Wird bei einer vereinbarten Gesamtvergütung eine Ratenzahlung vereinbart, betrifft diese grundsätzlich nur die Fälligkeit der vereinbarten Gesamtvergütung. Hierdurch entsteht kein monatlich kündbarer Vertrag. Die Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.
(6) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, in welchem Umfang der Kunde die angebotenen Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.
(7) Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften besondere Anforderungen an die Höhe oder Fälligkeit von Zahlungen stellen, gehen diese Regelungen den vorstehenden Vereinbarungen vor.
(8) Strive Marketing ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln und zur Zahlungsabwicklung geeignete Zahlungsdienstleister einzusetzen.
(9) Soweit als Zahlungsart SEPA-Lastschrift vereinbart wird, erteilt der Kunde Strive Marketing ein SEPA-Lastschriftmandat für die aufgrund des jeweiligen Vertrags fälligen Zahlungen. Das Mandat kann insbesondere im Rahmen eines elektronischen Buchungsformulars erteilt werden.
(10) Das SEPA-Lastschriftmandat lautet:
„Ich ermächtige die Ina Eichler & Nicolas Cortes GbR, Geschäftsbezeichnung Strive Marketing, Zahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bei Fälligkeit mittels SEPA-Basislastschrift von meinem angegebenen Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Strive Marketing auf mein Konto gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen.
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE94ZZZ00002671500
Die jeweilige Mandatsreferenz wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
(11) Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen und Strive Marketing Änderungen seiner für den Lastschrifteinzug erforderlichen Bankverbindung rechtzeitig mitzuteilen.
(12) Der Kunde wird vor einer Belastung mittels SEPA-Lastschrift über den einzuziehenden Betrag und den Fälligkeitstag informiert. Die Parteien können hierfür eine von der grundsätzlich geltenden Vorabankündigungsfrist abweichende Frist vereinbaren.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
(2) Verträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht während einer vereinbarten festen Vertragslaufzeit besteht nicht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes bestimmen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Ein wichtiger Grund für Strive Marketing kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde
  • trotz Fälligkeit und Mahnung erhebliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt,
  • Zugänge oder geschützte Inhalte unberechtigt an Dritte weitergibt,
  • vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer veröffentlicht,
  • andere Teilnehmer, Mitarbeiter oder Beauftragte von Strive Marketing erheblich beleidigt, bedroht oder belästigt oder
  • den Ablauf der vereinbarten Leistungen wiederholt erheblich stört.
Eine vorherige Abmahnung oder Aufforderung zur Abhilfe erfolgt, soweit diese im jeweiligen Fall erforderlich und zumutbar ist.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform.
(7) Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Leistungserbringung und Termine
(1) Strive Marketing erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend dem jeweiligen Angebot und den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden.
(2) Soweit Live-Calls, Sprechstunden oder andere Live-Formate Bestandteil des gebuchten Angebots sind, werden die jeweiligen Termine von Strive Marketing bekannt gegeben.
(3) Strive Marketing ist berechtigt, einzelne Termine aus sachlichem Grund zu verschieben oder durch einen geeigneten Ersatztermin zu ersetzen.
Dies gilt insbesondere bei Krankheit, technischen Problemen, Ausfall eines vorgesehenen Mitarbeiters oder vergleichbaren Umständen.
(4) Kann eine vereinbarte Leistung von Strive Marketing vorübergehend nicht erbracht werden, wird für einen angemessenen Ersatz, einen Ersatztermin oder eine entsprechende Verlängerung gesorgt, soweit dies erforderlich und möglich ist.
(5) Nimmt ein Kunde einen angebotenen Termin aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht wahr, besteht kein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin oder eine Verlängerung der Vertragslaufzeit.
(6) Soweit Aufzeichnungen von Live-Terminen Bestandteil des jeweiligen Angebots sind, können diese dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf die Aufzeichnung eines bestimmten Termins besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) An gesetzlichen Feiertagen sowie zu üblichen Betriebsferien kann Strive Marketing Live-Formate und Supportleistungen in reduziertem Umfang anbieten, verschieben oder pausieren, sofern hierdurch der vereinbarte Gesamtumfang der Leistung nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
§ 7 Support
(1) Soweit Support Bestandteil des gebuchten Angebots ist, wird dieser über die hierfür von Strive Marketing vorgesehenen Kommunikationswege erbracht.
(2) Supportleistungen werden grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag innerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbracht, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Art und Umfang des Supports ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine permanente Erreichbarkeit wird nicht geschuldet.
(4) Strive Marketing kann organisatorische Regeln für die Nutzung des Supports festlegen, insbesondere hinsichtlich Kommunikationswegen und Erreichbarkeit. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang darf hierdurch nicht unangemessen eingeschränkt werden.
(5) Support und Feedback können durch Gesellschafter, angestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Freelancer oder sonstige von Strive Marketing beauftragte Personen erbracht werden.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Strive Marketing alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Umsetzung der im Rahmen der Zusammenarbeit besprochenen Maßnahmen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten oder im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit verwendeten Bilder, Videos, Texte, Musikstücke, Marken, Kundendaten und sonstigen Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
(4) Der Kunde stellt Strive Marketing von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der vorstehenden Verpflichtung gegenüber Strive Marketing geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit, Angebote, Werbeaussagen, Inhalte und sonstigen Veröffentlichungen verantwortlich.
(6) Verzögerungen oder Einschränkungen bei der Leistungserbringung, die aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, hat Strive Marketing nicht zu vertreten.
(7) Eine fehlende oder geringe Mitwirkung oder Nutzung der angebotenen Leistungen durch den Kunden berührt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich nicht.
§ 9 Online-Plattformen und Zugänge
(1) Soweit der Kunde im Rahmen des gebuchten Angebots Zugang zu einer Lernplattform, Community oder anderen geschützten Online-Bereichen erhält, ist dieser Zugang persönlich und ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt.
(2) Der Kunde erhält grundsätzlich für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Strive Marketing bereitgestellten digitalen Inhalten.
(3) Zugangsdaten dürfen ohne vorherige Zustimmung von Strive Marketing nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten angemessen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(4) Gewährt Strive Marketing dem Kunden den Zugang zu einzelnen Inhalten oder Plattformen über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus, erfolgt dies freiwillig.
Hieraus entsteht kein Anspruch auf dauerhaften Zugang, zukünftige Aktualisierungen, Erweiterungen oder eine bestimmte Verfügbarkeit der Inhalte. Strive Marketing ist berechtigt, einen über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus freiwillig gewährten Zugang später einzuschränken oder zu beenden.
(5) Strive Marketing ist berechtigt, die für die Leistungserbringung eingesetzten Plattformen oder technischen Dienstleister zu wechseln, sofern die während der Vertragslaufzeit geschuldeten Leistungen weiterhin in zumutbarer Form erbracht werden können.
(6) Vorübergehende technische Unterbrechungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle von Drittanbietern können auftreten. Strive Marketing wird Störungen aus dem eigenen Verantwortungsbereich innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeiten.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von Strive Marketing bereitgestellten Videos, Texte, Aufzeichnungen, Vorlagen, Frameworks, Workbooks, Checklisten, Prompts, Präsentationen, Grafiken und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich und gegebenenfalls durch weitere Schutzrechte geschützt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des jeweiligen Vertrags zur Verfügung gestellten Inhalten.
(3) Der Kunde darf die bereitgestellten Inhalte und Methoden für die Arbeit an seinem eigenen Unternehmen verwenden, soweit sich aus dem jeweiligen Angebot nichts anderes ergibt.
Dazu gehört insbesondere die Nutzung von Vorlagen, Methoden und Arbeitsmaterialien als Grundlage für eigene Inhalte, Marketingmaßnahmen und unternehmerische Tätigkeiten.
(4) Ohne ausdrückliche Zustimmung von Strive Marketing ist es insbesondere untersagt,
vollständige oder wesentliche Teile der Materialien an Dritte weiterzugeben,
  • Zugänge zu Plattformen oder Inhalten mit Dritten zu teilen,
  • Materialien zu verkaufen oder entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben,
  • Materialien als eigene Schulungs-, Kurs-, Beratungs- oder Mentoringunterlagen anzubieten,
  • Videos oder Aufzeichnungen öffentlich zugänglich zu machen oder
  • Inhalte systematisch zu vervielfältigen oder in eigene Schulungsprodukte zu übernehmen.
(5) Der Kunde erhält keine ausschließlichen Rechte an Methoden, Konzepten, Vorlagen oder sonstigen Inhalten von Strive Marketing.
(6) Rechte des Kunden an seinen eigenen Inhalten bleiben unberührt.
(7) Eine werbliche Nutzung des Namens, Bildes, Testimonials oder konkreter Ergebnisse eines Kunden durch Strive Marketing erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Zustimmung, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.
§ 11 Community, Verhalten und Akquise
(1) Kunden haben innerhalb von Gruppen, Communities, Live-Calls und sonstigen gemeinsamen Formaten respektvoll mit anderen Teilnehmern sowie Mitarbeitern und Beauftragten von Strive Marketing umzugehen.
(2) Insbesondere untersagt sind
  • Beleidigungen, Drohungen und Belästigungen,
  • diskriminierende oder rechtswidrige Inhalte,
  • die Veröffentlichung vertraulicher Informationen anderer Teilnehmer,
  • systematische oder unerwünschte Akquise anderer Teilnehmer sowie
  • erhebliche Störungen gemeinsamer Formate.
(3) Ein normaler fachlicher Austausch, Networking und freiwillige Zusammenarbeit zwischen Teilnehmern sind zulässig.
(4) Bei schuldhaften Verstößen kann Strive Marketing den Kunden auffordern, das beanstandete Verhalten einzustellen.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist Strive Marketing berechtigt, den Zugang zu einzelnen Gruppen, Communities oder gemeinsamen Formaten vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen ist.
Weitergehende Rechte, insbesondere eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Im Rahmen von Gruppen, Communities, Live-Calls oder anderen gemeinsamen Formaten können Teilnehmer Informationen über ihr Unternehmen, ihre Kunden, Umsätze, Strategien, persönliche Umstände oder andere nicht öffentliche Angelegenheiten teilen.
(2) Erkennbar vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer dürfen ohne Zustimmung der betroffenen Person weder veröffentlicht noch außerhalb des jeweiligen Angebots an Dritte weitergegeben werden.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.
(4) Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
§ 13 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Strive Marketing kann den Kunden zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.
(3) Bleibt eine fällige Zahlung trotz entsprechender Aufforderung aus, ist Strive Marketing berechtigt, weitere noch nicht erbrachte Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Dies kann insbesondere den Zugang zu Live-Formaten, Support, Communities oder digitalen Inhalten betreffen.
(4) Gesetzliche Ansprüche auf Verzugszinsen und Ersatz weiterer Verzugsschäden bleiben unberührt.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.
§ 14 Drittplattformen
(1) Für die Erbringung einzelner Leistungen kann Strive Marketing externe Plattformen und Dienste nutzen, insbesondere Social-Media-, Kommunikations-, Video-, Community-, Lern- und Zahlungsplattformen.
(2) Strive Marketing hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Geschäftsbedingungen, technischen Änderungen, Algorithmen oder sonstigen Entscheidungen dieser Drittanbieter.
(3) Strive Marketing haftet nicht für Sperrungen, Reichweitenänderungen, technische Einschränkungen oder sonstige Entscheidungen dieser Drittanbieter, soweit Strive Marketing diese nicht zu vertreten hat.
(4) Änderungen an Drittplattformen können dazu führen, dass im Rahmen der Beratung empfohlene Vorgehensweisen angepasst werden müssen.
§ 15 Haftung
(1) Strive Marketing haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Strive Marketing haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Strive Marketing beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Strive Marketing.
(6) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt und unverschuldete Leistungshindernisse
(1) Kann eine Vertragspartei ihre Leistung aufgrund eines außergewöhnlichen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von ihr nicht zu vertretenden Ereignisses vorübergehend nicht erbringen, ist sie für die Dauer der Beeinträchtigung von der betroffenen Leistungspflicht befreit.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei innerhalb angemessener Zeit über die Beeinträchtigung.
(3) Strive Marketing wird ausgefallene Leistungen nachholen, einen angemessenen Ersatz anbieten oder die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erbringen, soweit dies nach Art der gebuchten Leistung möglich und zumutbar ist.
§ 17 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Strive Marketing.
(2) Soweit Strive Marketing im Auftrag eines Kunden personenbezogene Daten verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Soweit für bestimmte Datenverarbeitungen oder Kommunikationswege eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
§ 18 Widerrufsrecht und zwingende gesetzliche Rechte
(1) Strive Marketing schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie den in § 1 Abs. 2 genannten Vertragspartnern.
Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
(2) Zwingende Widerrufs-, Kündigungs-, Form-, Zahlungs- oder sonstige Rechte, die aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften auf einen konkreten Vertrag Anwendung finden, bleiben unberührt.
(3) Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften einzelnen Bestimmungen dieser AGB entgegenstehen, gehen diese gesetzlichen Vorschriften vor.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
(3) In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden.
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*Haftungsausschluss: Das hier sind alles echte Kundinnen von uns, die ihre echten Erfahrungen und Ergebnisse teilen. Niemand wurde für eine positive Meinung oder ein bestimmtes Ergebnis bezahlt. Wir können dir keine Ergebnisse garantieren. Die Kundinnen, die du hier siehst, haben für ihre Ergebnisse selbst umgesetzt und hart gearbeitet. Unser Mentoring ist KEIN „über Nacht ausgebucht“-Programm. Das hier kommt von einer richtigen Firma mit echten Kunden, sowie einem richtigen Firmensitz in der schönen Stadt Hamburg.
Hinweis: Unsere Angebote und Inhalte richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Selbstständige im Sinne des § 14 BGB.
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